Verfassung

Verfassung #

Der moderne Verfassungsbegriff bezeichnet eine Sammlung von Regeln eines politischen Systems. Ihn zeichnen nach Gerhard Stourzh ( 1989) seit etwa dem 19. Jahrhundert vier Merkmale aus. Die moderne Verfassung regelt die Bestellung, Zusammensetzung, Kompetenzen und Nachfolge in hohen Staatsorganen, so zum Beispiel die die Wahl von Staatsoberhäuptern und Parlamenten und der ihnen zugewiesenen Kompetenzen. Außerdem sichert sie bestimmte Individualrechte gegen den Eingriff durch den Staat, darunter fallen Menschen- und Bürger:innenrechte. Ein dritter Aspekt ist die Begrenzung der Macht von Staatsorganen durch Teilung oder Trennung von Kompetenzen, so die Gewaltenteilung. Letzter Aspekt des modernen Verfassungsbegriffs ist die Höherrangigkeit des Verfassungsrechts gegenüber einfachen Gesetzen.

Den modernen Verfassungsbegriff zeichnen folgende vier Aspekte aus: Die Zusammensetzung, Bestellung und die Kompetenzen hoher Staatsorgane wird festgelegt, Individualrechte werden geschützt, willkürliche Herrschaft wird begrenzt und die Verfassung ist einfachen Gesetzen übergeordnet.

Der Begriff der Verfassung ist historisch großen Änderungen unterworfen gewesen, wie sich anhand des englischen Begriffs der Constitution aufzeigen lässt. Im 16. und 17 Jahrhundert verstand man darunter zwar bereits Regelungen allerdings niedrigeren Ranges wie Satzungen und Verordnungen. Ab der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts bezeichnete die constitution den Zustand von Natur oder des Staats, die Constitution machte den Körper zur Metapher für den Staat. 1610 bezeichnete das Oxford English Dictionary die constitution erstmals als die Beschaffenheit eines Kollektivkörpers. 1659/1660 galt die Constitution erstmals im Sinne des heutigen Verständnis als Verfassung, allerdings mit einer republikanischen Konnotation. Von 1775 bis 1780 wiesen die zu Einzelstaaten gewordenen Kolonien erstmals alle Merkmale des modernen Verfassungsbegriffs auf. (Vgl. Stourzh 1989)

Calendar 19. Februar 2023