Verfassungstypologie nach Aristoteles

Verfassungstypologie nach Aristoteles #

Eine frühe Form der Verfassungstypologie legte Aristoteles vor. Im Gegensatz zum deduktiven Ansatz Platons, der die politische Ordnung der Idee der Gerechtigkeit unterwarf ein Philosophenkönigtum vorschlug, ging Aristoteles induktiv vor. Er beschrieb den Aufbau von 158 Staatsverfassungen. Verfassungen sind hier nicht als positiv formulierter Gesetzestext, sondern vielmehr als Verfasstheit der Staaten, also ihre Strukturen zu verstehen.

Aristoteles klassifiziert die vorgefundenen Herrschaftsstrukturen anhand von zwei Kriterien: Quantitativ nach der Zahl der Herrschenden und qualitativ-normativ nach dem Ziel der Herrschaft. Das wurde nach der Gruppe von Personen bewertet, die von der Politik der Herrschenden profitieren.

Herrschaftsziel
Zahl der Herrschenden Gemeinwohl eigenes Partikularwohl
Alleinherrschaft Monarchie Tyrannei
Herrschaft der Wenigen Aristokratie Oligarchie
Herrschaft der Vielen Politie Demokratie

So klassifiziert Aristoteles sechs reine Verfassungsformen. Als „gut“ bewertete er die dem Gemeinwohl verpflichtetetn, also Monarchie, Aristokratie und Politie, die letztere sei die Beste, aber auch die unwahrscheinlichste. Als „schlechte“ Staatsverfasstheiten bewertet er die Tyrannei, die Oligarchie und die Demokratie. Die Demokratie verfolge keine Vorstellung von Gemeinwohl.

Als im realistischen Sinne beste Formen werden Mischformen dargestellt, so beispielsweise aus der Demokratie und der Oligarchie. So würden Extreme vermieden, die Mitte gestärkt und das Inbetrachtziehen der Standpunkte anderer herbeigeführt werden. Mischformen sind nach Aristoteles stabiler als reine Verfassungsformen. Diese Auffassung fand in der politikwissenschaftlichen Ideengeschichte Anklang und findet sich bei Cicero, Machiavelli und in modernen Verfassungen.

Calendar 19. Februar 2023